„Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig”
Dieser Grundsatz, in dubio pro reo, der das Fundament des gesamten Strafrechtssystems darstellt, gerät in Zeiten, in denen die Strafjustiz sich zu einer Erledigungsjustiz entwickelt, leider oft in Vergessenheit. Oft besteht die Tätigkeit des Strafverteidigers darin, die Ermittlungsbehörden und die Gerichte zu zwingen, ihrer Beweispflicht nachzukommen. Erfahrungssätze und richterliche Routine können sachliche Beweise nicht ersetzen. Der Verteidiger nimmt seine Rolle vorbildlich wahr, indem er die Gerichte aus ihrer Routine heraus reißt und Einzelfallgerechtigkeit einfordert. Im "Kampf um das Recht", wie es der große Strafverteidiger Hans Dahs genannt hat, hat der nicht rechtskundige Bürger keine Chance, sich gegen die Justiz zu behaupten. Hier leiht ihm der Strafverteidiger seine Stimme und sein Fachwissen. Er artikuliert die berechtigten Einwendungen des Beschuldigten gegen einen Tatvorwurf. Er führt den Angeklagten durch den Strafprozess, in dessen Verfahrensregelungen dieser sich sonst unweigerlich verirren würde.
Strafverteidigung heißt, „soziale Verantwortung” zu übernehmen.
Ein Strafverfahren stellt nicht nur für den Beschuldigten eine Bedrohung dar. Auch seine nächsten Menschen, seine Familie ist davon betroffen. Menschliche Existenzen und Beziehungen werden einer großen Belastungsprobe ausgesetzt. Auch vor diesem Aspekt kann der Strafverteidiger nicht die Augen verschließen. Der Mensch steht immer im Mittelpunkt. Strafverteidigung, jedenfalls in dem Sinne, wie sie hier im Hause verstanden wird, dient immer und ausschließlich den Menschen.
„Ich hätte nie gedacht, dass ich mal einen Strafverteidiger benötigen würde.”
So oder ähnlich hören wir es immer wieder von unseren Mandanten. Die Möglichkeiten, mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten, sind vielfältig. Wir leben in einer Zeit, in der unser Leben zunehmend von Gesetzen, Verordnungen und anderen Regelungen bestimmt wird. Je mehr Regelungen es gibt, desto größer ist die Gefahr, gegen sie zu verstoßen. Neben dem klassischen Strafgesetzbuch (StGB), das die allgemeinen Verbotsgesetze beinhaltet, gibt es in den vergangenen Jahren eine Fülle von Vorschriften, von denen man allenfalls in der Zeitung gelesen hat. Die Straßenverkehrsvorschriften werden mit schöner Regelmässigkeit verschärft, die Steuergesetzgebung ist oft selbst für Experten nur noch mit Mühe durchschaubar. So hat dann schon mancher eine böse überraschung erlebt, als er von der Polizei oder vom Finanzamt die Mitteilung erhält, dass ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet worden ist.
Unsere strafrechtliche Beratung und Vertretung erfolgt bundesweit. In Strafsachen besteht eine überregionale und alle Instanzenzüge umfassende forensische Zulassung, so dass wir bei allen Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichten tätig sein können. Bei zahlreichen spektakulären und mitunter medienwirksamen Verfahren haben wir uns bereits für die Interessen unserer Mandanten eingesetzt. Dies erfolgt nach den Belangen des Einzelfalls mit Diplomatie und Nachdruck, teilweise im „Nahkampf” mit den Staatsanwaltschaften und Gerichten, ohne dass das gute Verhältnis zu den Justizbehörden, die wertvollen Strukturen und Verbindungen jemals dauerhaft Schaden genommen haben.
Durch unsere strafrechtliche Spezialisierung bewegen wir uns auf allen strafrechtlichen Teilgebieten sowie den verwandten Disziplinen wie Kriminalistik, Kriminologie, Verfassungsrecht und Gefahrenabwehrrecht. In Wirtschaftsstrafsachen, Umweltstrafsachen, Produkthaftungsstrafrecht und Arzthaftungsstrafrecht hat sich die Kooperation mit Fachkollegen bewährt, die in den jeweiligen Spezialfächern wie im Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Verwaltungsrecht zu Hause sind.


