Nebenklage

NEBENKLAGE

In Nebenklageverfahren geht es um Vertretung der Opfer von Straftaten, sodass der Strafverteidiger auch „auf der anderen Seite” durch die Opfervertretung dessen Interessen im Sinne von Opferschutz wahrnehmen kann.

Das Opfer einer Straftat wird durch das Verfahren begleitet, teilweise schon bei Aussagen im Ermittlungsverfahren, unbedingt aber in der Gerichtsverhandlung, in der dem Opfer/ Nebenkläger u.a. Anwesenheitsrechte zustehen.

Der Anschluss im Verfahren als Nebenkläger hängt von der begangenen Straftat ab. Jedenfalls bei Delikten wie Vergewaltigung, Körperverletzung ist der Anschluss möglich, ebenso für die verbliebenen Angehörigen von Tötungsdelikten.

Zur Vermeidung eines - möglicherweise kostspieligen - Zivilverfahrens kann man sich bereits im Strafverfahren dessen Mittel bedienen und den finanziellen Ausgleich der Schmerzensgeld- oder Schadensersatzansprüche durch Adhäsionsanträge verfolgen.