Strafverteidigung im Verfahren vor Gericht bedeutet, sich gegebenenfalls gegen die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zu wehren. Bedauerlicherweise finden wir als Strafverteidiger immer wieder Situationen vor, in denen wir erst zu diesem „späten Zeitpunkt” um Rat gefragt werden, denn vieles wäre bereits im Vorfeld ohne eine Verhandlung beim Amtsgericht oder Landgericht in eine andere Richtung zu bringen gewesen, sei es, dass eine Anklage insgesamt vermeidbar war, beispielsweise durch eine Einstellung des Verfahrens gem. § 153 StPO u.a..
Wenn ein Strafbefehl dem Mandanten zugestellt wurde, gilt es zunächst, innerhalb der Rechtsmittelfrist Einspruch einzulegen.
Auch kann man trotz Vorliegens einer Anklage auf eine Nichteröffnung des Hauptverfahrens hinarbeiten, oder aber dessen spätere Durchführung frühzeitig planen. Möglicherweise sind Zeugen zu laden, Beweisanträge vorzubereiten, auf jeden Fall aber sollten Gespräche mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft geführt werden.
In dem Gerichtsverfahren selbst stellt der Verteidiger die Waffengleichheit her, nicht nur da erst er Akteneinsicht erhält, sondern auch als Gegengewicht zum Gericht und der Staatsanwaltschaft.
„Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig”
Dieser Grundsatz, der das Fundament des gesamten Strafrechtssystems darstellt, gerät in Zeiten, in denen die Strafjustiz sich zu einer Erledigungsjustiz entwickelt, leider oft in Vergessenheit. Oft besteht die Tätigkeit des Strafverteidigers darin, die Ermittlungsbehörden und die Gerichte zu zwingen, ihrer Beweispflicht nachzukommen. Erfahrungssätze und richterliche Routine können sachliche Beweise nicht ersetzen. Der Verteidiger nimmt seine Rolle vorbildlich wahr, indem er die Gerichte aus ihrer Routine heraus reißt und Einzelfallgerechtigkeit einfordert. Im „Kampf um das Recht”, wie es der bekannte Strafverteidiger Hans Dahs genannt hat, hat der nicht rechtskundige Bürger keine Chance, sich gegen die Justiz zu behaupten. Hier leiht ihm der Strafverteidiger seine Stimme und sein Fachwissen. Er artikuliert die berechtigten Einwendungen des Beschuldigten gegen einen Tatvorwurf. Er führt den Angeklagten durch den Strafprozess, in dessen Verfahrensregelungen dieser sich sonst unweigerlich verirren würde.


